Regelungen für Treffen von Selbsthilfegruppen
Am 19. März 2022 ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten (zur Corona-Verordnung).
Für Selbsthilfegruppen gilt:
Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte fallen weg. Ungeimpfte können wieder an Gruppenreffen im Selbsthilfebereich teilnehmen!
Bei den Treffen sollte möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und eine ausreichende Hygiene ein-gehalten werden (s. § 2 CoronaVO). Regelmäßiges Lüften geschlossener Räume wird empfohlen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt.
Jahresbericht 2021 des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen
Den Jahresbericht zum Download gibt es hier.
Der Wert der Selbsthilfe in der Zivilgesellschaft
Die Dokumentation gibt einen Blick auf die Selbsthilfe in Niedersachsen im Jubiläumsjahr 2021 und steht zum Download bereit.
Rohrpost März 2022
Die Rohrpost zum Download gibt es hier.